Allgemeine Geschäftsbedingungen und aktuelle
Reisekostenregelung der Firma Kirchhoff Controlling
1) Angebote der Firma Kirchhoff Controlling (im weiteren Firma KC) sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der
Bestellung und Annahme durch die Firma KC zustande. Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma
KC gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie den folgenden Bedingungen nicht wider-
sprechen. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie durch die Firma KC
schriftlich bestätigt sind.
2) Alle Preise der Firma KC verstehen sich zuzüglich der bei Auftrag geltender Umsatzsteuer.
3) Der mit der Bestellung zustande kommende Vertrag für die Software ist ein Kaufvertrag und kein Werks-
vertrag. EDV Dienstleistungen werden separat berechnet.
4) Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass Zahlungen oder sonstige
Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die
Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen ist der Besteller berechtigt,
schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem
Ablauf vom Auftrag hin sichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung und Leistung zurücktreten.
Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Firma KC vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat.
Die Firma KC ist zur vorzeitigen Lieferung berechtigt und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant
nicht richtig oder rechtzeitig liefert.
5) Der Besteller zahlt für das in diesen Bedingungen eingeräumte Nutzungsrecht der Software die vereinbarte
Nutzungsgebühr. Diese Nutzungsgebühr beinhaltet alle im Hinblick auf die Nutzungserteilung angefallenen
Gebühren. Zahlungen werden bei Lieferung, spätestens zum Rechnungsdatum fällig.
Verursacht der Besteller den Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Versandbereitschaft ein.
Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungs-
datum ohne Abzüge zahlbar.
Unbeschadet dessen ist die Firma KC jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von
einer Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen die Zahlungs-
ansprüche der Firma KC aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, dann ist die Firma KC berechtigt, unbeschadet
anderer Rechte sämtliche Leistungen oder Lieferungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von
2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Bis alle zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen vollständig bezahlt sind, ruhen
alle Nutzungsrechte des Bestellers, es sei denn, dass die Firma KC einer vorzeitigen Nutzung zustimmt.
Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Software ist der Besteller nicht berechtigt.
6) Die Firma KC gewährt dem Besteller das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der
gelieferten Software. Der Nutzungsumfang wird wie folgt vereinbart: Die Software darf nur oder im Zusam-
menhang mit nur jeweils einer Maschine (Computer, Hardware) benutzt werden.
Mit einer Netzlizenz können an einer Lokalität auf einem Server mehrere Benutzer gleichzeitig zugreifen.
Die Anzahl der User richtet sich hierbei nach den mit der Firma KC getroffenen Vereinbarungen. Eine Ver-
änderung oder Bearbeitung des Softwareprogramms ist nicht zulässig. Kopien der Software dürfen nur zu
Zwecken der Datensicherung vorgenommen werden und dürfen ebenfalls nicht an Dritte weitergegeben
werden. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig.
7) Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass der Hersteller der Software, die Firma CP Corporate
Planning AG mit Sitz in Hamburg, Urheberrechte bzw. sonstige Schutzrechte an den von der Firma KC
gelieferten Programmen besitzt.
Die Nutzung ist dem Besteller nur unter den vorstehenden Voraussetzungen gestattet. Es ist dem Besteller
untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und das Programm als Ganzes oder teilweise oder die dazugehörige
Dokumentation Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst wie zugänglich zu machen.
Der Besteller verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass das
Programm vertraulich behandelt wird.
8) Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass es nicht möglich ist, Fehler in Software-Programmen
vollständig auszuschließen. Gegenstand der Gewährleistung der Firma KC sowie des Herstellers, der CP
Corporate Planning AG, ist jedoch ein Programm, das in seinen wesentlichen Funktionen gemäß der
Programmbeschreibung brauchbar ist.
9) Die Firma KC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programme den Anforderungen des Bestellers
genügen. Wenn die Programme nicht funktionieren und es der Firma KC oder dem Hersteller der Software,
nicht gelingt, die Funktionsfähigkeit in angemessener Zeit wieder herzustellen, ist der Besteller berechtigt, die
Programme an die Firma KC zurück zu geben.
Die Firma KC oder der Softwarehersteller CP Corporate Planning AG erstattet in diesem Falle die Nutzungs-
gebühr, vorausgesetzt dass der Besteller die Firma KC im Falle offener Mängel 10 Tage nach Lieferung bzw.
Leistung und im Falle versteckter Mängel 10 Tage nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist unter
Beschreibung des Mangels benachrichtigt, die beanstandeten Mängel nicht durch unsachgemäße Installation
oder Gebrauch, Änderung, unvorschriftsmäßige Tests, Fahrlässigkeit oder Unfall verursacht wurden.
Eine darüber hinausgehende Gewährleistung übernimmt die Firma KC nicht. Die Firma KC haftet nicht für
entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige
mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die Firma KC haftet ferner nicht für die Folgen von Datenverlusten.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch die Mitarbeiter der Firma KC vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden.
Jede eventuelle Haftung der Firma KC ist auf einen Betrag von € 5.000,- begrenzt. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 12 Monate und beginnt mit der Auslieferung des Programms (Hauptlizenz) an den Besteller.
Alle Gewährleistungsansprüche gegen die Firma KC entfallen, wenn der Besteller die Software in irgendeiner
Weise verändert oder nicht den Benutzerhinweisen entsprechend verwendet.
10) Erfüllungsort ist Leipzig. Bei beiderseitigen kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand Leipzig.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung wird die Firma KC mit dem Besteller eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.
Consulting Leistungen der Firma Kirchhoff Controlling
Unsere Beratungsleistungen können vom Kunden über drei verschiedene Stufen in Anspruch genommen werden:
Stufe 1: Beratung zu Installation und Handling der Software:
Im Rahmen der mit den Kunden abgeschlossenen Softwarewartungsverträge übernehmen wir die Fernwartung im Rahmen der Installation und Einrichtung der Software. In dieser Stufe 1 werden Kundenanfragen zum Handling der verschiedenen Funktionalitäten im Strukturaufbau und Datenimport oder im Rahmen der Erstellung von Analysen, der Planung und des Reportings von uns kostenfrei beantwortet. Natürlich können Sie als Kunde selbst entscheiden ob Sie alternativ auch die Hotline bei der CP Corporate Planning AG in Anspruch nehmen möchten.
Die Hotlineanfragen der Auftraggeber, unterliegen keiner Taktabrechnung, sondern sind Bestandteil der im Software Wartungsvertag definierten Leistungen.
Stufe 2: Beratung im Hause der Kunden
Entsprechend des gemeinsam schriftlich erstellten Gesamtkonzeptes oder durch individuelle Absprachen mit
den Kunden können aber auch weitere zusätzliche Dienstleistungen bei der Implementierung, Schulung und Nutzanwendung der Business Intelligence Controlling Software Corporate Planner wie:
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Stufe 3: Online-Beratung Consulting on Demand
Mit unserer Online-Beratung "Consulting on Demand" stehen Ihnen unsere Consultants auf kurzfristige Anfragen telefonisch zur Verfügung. Dieser Service richtet sich an Kunden, die betriebswirtschaftliche Fragen rund um den Einsatz unserer Lösungen in der Praxis klären möchten, aber keinen ganztägigen Beratereinsatz vor Ort benö-
tigen. Sie als Kunde profitieren von kurzen Reaktionszeiten und können sich darauf verlassen, dass Ihre Projekte reibungslos weiterlaufen. Die Online-Beratung "Consulting on Demand" ist eine Ergänzung zur Beratung bei
Ihnen vor Ort und zum technischen Support, der Fragen zur Nutzanwendung der Business Intelligence Con-
trolling Software Corporate Planner beantwortet.
Für die Durchführung der Online-Beratung "Consulting on Demand" setzen wir die Software "TeamViewer" oder eine beim Kunden eingesetzte Lösung Fernwartung und Online Meetings ein. Sie erreichen das Team direkt per
E-Mail: kirchhoff-controlling@t-online.de Alternativ kontaktieren Sie Ihren Berater, der Ihre Anfrage weiterleitet.
Die Online-Beratung "Consulting on Demand" unterliegt einer zeitlichen Taktabrechnung und wird entsprechend der Abfragen des Auftraggebers mit einem Leistungsnachweis seitens des Auftragnehmers untersetzt. Die vom Auftraggeber in Anspruch genommene Beratungsleistung ist entsprechend des Leistungsnachweises durch den Auftraggeber zu vergüten. (Online-Beratung "Consulting on Demand" kostet je abgerechnete Stunde € 150)
Panitzsch, geändert am: 02. August 2017
Vergütung von Reisekosten
Im Rahmen der Durchführung von Dienst- und Consulting Leistungen der Firma Kirchhoff Controlling im Hause
der Kunden oder an einem vom Kunden definierten Erfüllungsort berechnen wir in Absprache mit dem Kunden separate Reisekosten zum vom Kunden bestimmten Erfüllungsort unserer Consulting und Dienstleistungen. Sollten mit dem Kunden keine separaten Reisekosten vereinbart sein, berechnen wir folgende pauschale Reise-
kosten (Hin- und inkl. Rückfahrt):
Entfernung bis 100 Kilometer
vom Sitz der Firma KC entfernt bis zum Erfüllungsort ohne Einzelnachweis >> € 50,-
Entfernung über 100 Kilometer bis 200 Kilometer
vom Sitz der Firma KC entfernt bis zum Erfüllungsort ohne Einzelnachweis >> € 200,-
Entfernung über 200 Kilometer bis 300 Kilometer
vom Sitz der Firma KC entfernt bis zum Erfüllungsort ohne Einzelnachweis >> € 300,-
Entfernung über 300 Kilometer bis 400 Kilometer
vom Sitz der Firma KC entfernt bis zum Erfüllungsort ohne Einzelnachweis >> € 400,-
Entfernung über 400 Kilometer
vom Sitz der Firma KC entfernt bis zum Erfüllungsort >> Auf Anfrage
Alle in den Angeboten der Firma Kirchhoff Controlling genannten oder aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ggf. Reisekosten und ggf. Übernachtungskosten.
Panitzsch, 01. Januar 2017
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